Vielen Dönerbudenbesitzern geht die gesetzlich vorgeschriebene Deklarationspflicht für die Inhaltsstoffe ihrer kulinarischen Spezialitäten zu weit.
Hier ist dann gern von Betriebsgeheimnis oder gar Geheimzutaten die Rede. Geschäfte, die den behördlichen Forderungen uneingeschränkt nachkommen, sind leider eine seltene Ausnahme.
Nur Frauen, komisch.
Ich nehm ’n doppelten mit scharf! *hobel*