Die Wartelisten für Grabstätten werden immer länger, die Gebührenschrauben der Gemeinden drehen unaufhaltsam in die Höhe. Abhilfe leistet bisher einzig dieser örtliche Feuerbestatter! Voraussetzung ist lediglich ein notariell beglaubigter Hinweis im Testament der verblichenen Person, dass die Asche zum Schutze der Hinterbliebenen in unmittelbarer Nähe der Wohnstätte ausgebracht werden soll.
Blödsinn, Asche, das wär ja Energieverschwendung wegen der zuvor stattzufinden habenden Verbrennlichung!! Nein, bei diesem Modell handelt es sich um einen Spezialhäcksler, der allerdings nur für Verstorbene verwendet werden darf, die den Grünen Punkt auftätowiert haben und ergo für die direkte Kompostierung geeignet sind. Menschen mit künstlichen Ersatzteilen sind hingegen beim Sondermüll zu entsorgen. Bingo!
Der Beerdigungsunternehmer ist schlau und leiht sich vom örtlichen Schnellrestaurant die Schreddermaschine zur Herstellung von Chicken Nuggets aus. Es muss bloß noch der Häckselgrad verstellt werden, denn wenn Opa in mundgerechten Stückchen mit Paniermehl hinten rauskäme wär’s nicht so pralle. Außer natürlich er war gothic.
Klingelvelspalung!